Grund- und Hundesteuer
Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer für das Jahr 2024
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07. August 1973 (BGBI.I S.965), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.12.2022 (BGBI. I S. 2294), kann die Grundsteuer für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderstellung nicht geändert haben, durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Auch für die Hundesteuer ist nach § 14 Satz 1 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Fassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBI.S.121), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 589) sofern der Abgabenbetrag unverändert bleibt, die Festsetzung durch öffentliche Bekanntmachung möglich.
Die Stadt Dassel verzichtet auf die Erteilung von Abgabenbescheiden für das Kalenderjahr 2024. Die Grundstücksabgaben für Grundsteuer und die Hundesteuer für das Jahr 2024 werden durch diese öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Die Abgaben 2024 werden mit den in den zuletzt erteilten Abgabenbescheiden festgesetzten Beträgen fällig. Die Vierteljahresbeträge sind jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 GrStG Gebrauch gemacht haben, werden die Abgaben 2024 in einem Betrag am 01. Juli 2024 fällig.
Sofern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), Hebesätze, Steuersätze ändern, werden entsprechende Änderungsbescheide erteilt. Mit dem Tag der öffentlichen Bekanntgabe dieser Abgabenfestsetzung treten für die Abgabepflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Abgabenbescheid zugegangen wäre.
Gegen die Abgabenfestsetzung kann innerhalb eines Monats Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen, Postfach 3765, 37027 Göttingen, Dienstgebäude Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, erhoben werden. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Tages dieser Bekanntmachung. Bei Einwendungen gegen die Festsetzung der Grundsteuer und Hundesteuer wäre die Klage gegen die Stadt Dassel zu richten.
Für Rückfragen steht die Mitarbeiterin der Abteilung Finanzen unter der Telefonnummer 05564/20247 zur Verfügung.
Dassel, den 05. Januar 2024
Stadt Dassel Der Bürgermeister
| Kontakt: Stadt Dassel Fachbereich I
Zentrale Dienste & Finanzen
Fax: 05564 202 28
Ansprechpartner: Frau Justrie 05564 202 47 Herr Stövesand 05564 202 44
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Mittwoch und Freitag:
09.00 - 13.00 Uhr und sowie nach Vereinbarung
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Grundsteuerreform in Niedersachsen
Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzgeber wurde vom Bundesverfassungsgericht zur Beseitigung dieses verfassungswidrigen Zustands eine Frist bis Ende 2019 eingeräumt. Im November 2019 hat der Gesetzgeber auf Bundesebene daraufhin das Grundsteuer-Reformgesetz verabschiedet. Gleichzeitig wurde mit der sogenannten Öffnungsklausel den Bundesländern das Recht eingeräumt, eine eigene gesetzliche Regelung für die Bewertung von Grundbesitz aufzustellen. Hauptfeststellungsstichtag ist der 1.1.2022 Bis zum Stichtag 1.1.2024 werden weiterhin nach bisherigem Recht Einheitswerte für den Grundbesitz festgestellt, die sich auf die Festsetzung der Grundsteuer auswirken. Ab 2025 wirken sich die neuen Werte für den Grundbesitz auf die Grundsteuer aus. |
Aktuelle Informationen des Nds. Landesamtes für Steuern → hier |