Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Personalausweis
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet? Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie einen Personalausweis oder zumindest einen Reisepass besitzen. Einen Personalausweis kann man bereits ab dem 12. vollendetem Lebensjahr beantragen. In diesen Fällen beachten Sie bitte die Regelungen zur Beantragung durch gesetzliche Vertreter.
Wo?
Ihren Personalausweis können Sie im Bürgerbüro beantragen und nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen abholen.
Wie?
Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen.
Zusätzlich enthält der neue Personalausweis eine Onlinefunktion. Details dazu erhalten Sie hier.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis mit. Sie können für die Abholung jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht Ihren bisherigen und einen eigenen Ausweis.
Wie viel kostet es?
37,00 Euro für Personen ab 24. Jahren (Gültigkeit zehn Jahre)
22,80 Euro für Personen unter 24. Jahren (Gültigkeit sechs Jahre)
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)
Die Gebühr ist bei der Beantragung oder Abholung zu zahlen. Für den vorläufigen Personalausweis muss die Gebühr sofort gezahlt werden.
Was benötigen Sie?
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/ Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit neutralem Hintergrund. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als sechs Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Reisepass
Was benötigen Sie?
Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für die Beantragung eines Personalausweises.
Wie?
Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dieses wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Sie können den Reisepass nicht direkt mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Ihren Reisepass können Sie in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass mit. Sie können für die Abholung jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass.
Wie viel kostet es?
37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit sechs Jahre)
60,00 Euro für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeit zehn Jahre)
Die Gebühr ist bei der Beantragung oder Abholung bar zu zahlen. Gesamtbearbeitungszeit von der Beantragung bis zur Abholung beträgt drei bis vier Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei bis vier Tage nach Antragstellung abholbereit. Als Gebühr fallen hier zusätzlich 32,00 Euro an.
Hinweise:
Reisen Sie viel und reichen die Seiten Ihres Reisepasses nicht aus? Für zusätzlich 22,00 Euro erhalten Sie einen Reisepass mit 48 statt mit 32 Seiten.
Da sich in den Reisebestimmungen des Öfteren Änderungen ergeben, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Unverbindliche Beratung können Sie im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
Kinderreisepass bis 12. Lebensjahr
Bitte beachten Sie: Bei der Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist die Anwesenheit des Kindes und mindestens eines Sorgeberechtigten erforderlich!
Was benötigen Sie?
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als drei Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.
- soweit vorhanden den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass
Wie?
Für die Ausstellung des Kinderreisepasses ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Dies kann bei der Beantragung durch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Antragsvordruck bei uns erfolgen. Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter bei uns die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt, muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mitgebracht werden. Ab einem Alter von 10 Jahren muss das Kind bei Beantragung des Kinderreisepasses seine Unterschrift leisten.
Wie viel kostet es?
13,00 Euro, die Gebühr ist bei der Beantragung zu zahlen.
Wie lange dauert es?
Sie können den Kinderreisepass in der Regel gleich mitnehmen.
Hinweise
Ein Kinderreisepass kann innerhalb der Gültigkeit bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres einmal verlängert werden. Dafür wird ein aktuelles Lichtbild sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten benötigt. Diese Verlängerung kostet 6,00 Euro.
Wir empfehlen, das Lichtbild im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind. Abgelaufene Kinderreisepässe können nicht mehr verlängert werden, in diesem Fall muss ein neues Dokument beantragt werden.
Der Kinderreisepass kann mit einem aktuellen Lichtbild versehen werden, ohne dass sich die Gültigkeitsdauer verändert oder ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden muss. Die Gebühr für diese Aktualisierung beträgt 6,00 Euro.
Der Kinderreisepass wird nicht von allen Staaten als Reisedokument anerkannt. Daher ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Eine Beratung können Sie im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
Verlust von Ausweisdokumenten
Sie haben Ihren Reisepass, vorläufigen Reisepass, Personalausweis, vorläufigen Personalausweis oder Kinderausweis oder Kinderreisepass verloren oder er wurde Ihnen gestohlen? In diesen Fällen sind Sie verpflichtet umgehend bei Ihrer Wohnsitzgemeinde eine Verlustmeldung zu erstatten. Das Wiederauffinden ist ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
Was benötigen Sie?
Soweit vorhanden ein anderes Ausweisdokument, bei gestohlenen Ausweisdokumenten, soweit vorhanden, die Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Wie?
Für die Verlustmeldung sollten Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen der Verlustmeldung brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und eventuell einige Angaben ergänzen. Die Polizei sowie die Behörde, die das Dokument ausgestellt, erhalten ebenfalls eine Durchschrift.
Wie viel kostet es?
Die Aufnahme der Verlustmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise:
Wenn Sie kein gültiges Ausweisdokument mehr besitzen, sollten Sie etwa zwei Wochen nach der Verlustmeldung ein neues beantragen. Ihre Identität muss von uns anhand anderer Unterlagen geprüft werden, dieses kann aufwändig sein. Bitte lassen Sie sich vor Ort oder telefonisch beraten. Weitere wichtige Informationen zur Beantragung finden Sie unter dem jeweiligen Ausweisdokument. Aufgefundene Ausweisdokumente werden vom Fundbüro an die ausstellende Behörde übersandt und von dieser ggf. an die aktuelle Meldebehörde weitergeleitet. Ist ein gefundener Ausweis nicht mehr gültig oder wurde bereits ein neuer beantragt, werden die Ausweisdokumente von uns vernichtet. Ist noch kein Ersatz beantragt, werden Sie von uns informiert.
Vollmacht Abholung Personalausweis
Aufgrund der zum Ausweis gehörenden Onlinefunktion sowie der entsprechenden Sicherheitsmerkmale kann der Personalausweis/Reisepass nur durch den Antragssteller oder Bevollmächtigten abgeholt werden. Die dafür notwendige Vollmacht finden sie hier: