Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass
Bei einem Grenzübertritt muss jede Person - unabhängig von ihrem Alter - ebenfalls einen Identitätsnachweis mit sich führen. Innerhalb des Schengenraums genügt hierfür in der Regel der Personalausweis.
Bei Reisen außerhalb des Schengenraums ist meist ein Reisepass notwendig. Darüber hinaus können Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises auch im Internet eindeutig ausweisen.
Personalausweis
Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet? Nach den gesetzlichen Bestimmungen müssen Sie einen Personalausweis oder zumindest einen Reisepass besitzen.
Wo?
Ihren Personalausweis können Sie im Bürgerbüro beantragen und nach einer Bearbeitungszeit von ca. 2 Wochen abholen.
Wie?
Für die Beantragung des Personalausweises müssen Sie persönlich zu uns kommen.
Zusätzlich enthält der neue Personalausweis eine Onlinefunktion. Details dazu erhalten Sie hier.
Sie erhalten eine schriftliche Benachrichtigung, wenn der Personalausweis zur Abholung bereit liegt.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Ausweis mit. Sie können für die Abholung jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht Ihren bisherigen und einen eigenen Ausweis. Ein entsprechender Vordruck steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.
Wie viel kostet es?
37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren (Gültigkeit: 10 Jahre)
22,80 Euro für Personen unter 24 Jahren (Gültigkeit: 6 Jahre)
10,00 Euro für einen vorläufigen Personalausweis (Gültigkeit 3 Monate)
Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder per ec-Karte zu zahlen.
Was benötigen Sie?
- Ihren bisherigen Personalausweis, Reisepass oder Kinderausweis/ Kinderreisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit neutralem Hintergrund. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als 12 Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- gegebenenfalls ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise
Reisepass
Was benötigen Sie?
Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für die Beantragung eines Personalausweises.
Wie?
Für die Beantragung des Reisepasses müssen Sie persönlich zu uns kommen. Um das Ausfüllen des Antrages brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dieses wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Zudem müssen die Fingerabdrücke gescannt werden. Sie können den Reisepass nicht direkt mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei hergestellt wird.
Ihren Reisepass können Sie nach circa 3 Wochen im Bürgerbüro abholen. Benötigen Sie Ihren Reisepass früher, können Sie einen Express-Reisepass beantragen. Dieser ist in der Regel drei bis vier Tage nach Antragstellung abholbereit. Hierbei fallen Extragebühren an.
Bringen Sie bitte Ihren bisherigen Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass mit. Sie können für die Abholung jemanden bevollmächtigen. Der/die Bevollmächtigte benötigt außer der schriftlichen Vollmacht einen eigenen Ausweis, sowie Ihren bisherigen Reisepass / Kinderausweis / Kinderreisepass. Ein entsprechender Vordruck steht am Ende dieser Seite zum Download bereit.
Wie viel kostet es?
37,50 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Gültigkeit: 6 Jahre)
70,00 Euro (ab dem 01.01.2024, davor 60,00 €) für Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeit 10 Jahre)
Die Gebühr ist bei der Beantragung bar oder per ec-Karte zu zahlen.
Hinweise:
Reisen Sie viel und reichen die Seiten Ihres Reisepasses nicht aus? Für zusätzlich 22,00 Euro erhalten Sie einen Reisepass mit 48 statt mit 32 Visa-Seiten.
Da sich in den Reisebestimmungen des Öfteren Änderungen ergeben, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Unverbindliche Beratung können Sie im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt erhalten. Verbindliche Auskünfte kann das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben.
Reisepass für Kinder
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Für Reisen außerhalb der EU ist für das Kind in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Kinderreisepässe werden ab dem 01.01.2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit. Nähere Informationen erhalten sie hier.
Bitte beachten Sie:
Bei Beantragung eines Dokumentes für Kinder jeden Alters ist die Anwesenheit des Kindes und das Einverständnis beider Sorgeberechtigten erforderlich.
Was benötigen Sie?
- die Geburts- oder Abstammungsurkunde (wenn noch kein Dokument von hier ausgestellt wurde)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund. Als aktuell wird grundsätzlich ein Lichtbild angesehen, welches nicht älter als 1 Jahr ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- soweit vorhanden den bisherigen Kinderausweis oder Kinderreisepass.
Wie?
Für die Ausstellung ist die Zustimmung beider Sorgeberechtigten erforderlich. Dies kann bei der Beantragung durch die Unterschrift beider Sorgeberechtigten auf dem Antragsvordruck bei uns erfolgen. Für den Fall, dass nur ein Sorgeberechtigter bei uns die Ausstellung des Kinderreisepasses beantragt, muss die Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten mitgebracht werden.
Wichtiger Hinweis bei Dokumenten für Kinder:
Ein Dokument wird (unabhänigig vom aufgedruckten Ablaufdatum) auch dann ungültig, wenn der Dokumenteninhaber am Foto nicht zweifelsfrei erkannt werden kann. Dies kann gerade bei Kleinkindern vorkommen, da Diese sich in den ersten Lebensjahren optisch stark verändern. Sollte ein Personalausweis oder Reisepass für Säuglinge oder Kleinkinder ausgestellt worden sein, kann das Dokument daher ungültig sein, obwohl das Ablaufdatum noch nicht erreicht ist. In diesem Fall müssen sie rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument beantragen.