An-, Ab- und Ummeldung in der Gemeinde
Informationen zu den Themen Meldepflicht, Anmeldung in der Gemeinde, Umzug/Ummeldung in der Gemeinde, Abmeldung ins Ausland/Abmeldung Nebenwohnung, Wohnungsgeberbestätigung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden. Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses. Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern. Wenn Sie in eine neue Wohnung einziehen, müssen Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, z.B. weil sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde abmelden.
Anmeldung: wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde oder dem Ausland nach Dassel gezogen sind;
Ummeldung: wenn Sie innerhalb von Dassel umgezogen sind;
Abmeldung: wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben;
Sie sind aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder dem Ausland nach Dassel gezogen und möchten sich anmelden?
Wer?
Jeder, der im Stadtgebiet Dassel (Dassel und die dazugehörigen Ortsteile) eine Wohnung bezieht.
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
- Sofern vorhanden, Ihren Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder
- EU-Bürgerinnen und Bürger benötigen Ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere
- Wohnungsgeberbestätigung
Wie?
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Um das Ausfüllen eines Vordruckes brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Anmeldung lediglich unterschreiben.
Wie lange dauert es?
Ihre Anmeldung wird sofort vorgenommen. Ihre Anmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Wie viel kostet es?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Hinweise:
Wenn Sie von außerhalb nach Dassel zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrer ehemaligen Gemeinde abzumelden. Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
Umzug/ Ummeldung in der Gemeinde
Sie sind innerhalb des Stadtgebietes Dassel umgezogen und möchten sich ummelden?
Was benötigen Sie?
Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen Ihre Pässe.
Wie?
Für die Ummeldung müssen Sie persönlich zu uns kommen. Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Um das Ausfüllen eines Vordruckes brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Ummeldung lediglich unterschreiben.
Wie viel kostet es?
Die Ummeldung ist gebührenfrei
Wie lange dauert es?
Ihre Ummeldung wird sofort vorgenommen. Die Anmeldebestätigung für Ihre neue Wohnung können Sie gleich mitnehmen.
Hinweise:
Für die Ummeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
Abmeldung ins Ausland/ Abmeldung Nebenwohnung
Sie sind aus Ihrer Wohnung im Stadtgebiet Dassel ausgezogen und ziehen ins Ausland oder Sie geben eine Nebenwohnung außerhalb von Dassel auf?
Was benötigen Sie?
Ihren Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller abzumeldenden Familienmitglieder. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen Ihre Pässe
Wie?
Für die Abmeldung können Sie persönlich zu uns kommen. Bei Abmeldungen von gemeinsam ausziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Abmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind. Um das Ausfüllen eines Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Abmeldung lediglich unterschreiben. Sie können Ihre Abmeldung ebenfalls schriftlich erledigen.
Nötig sind folgende Angaben:
- Namen und Geburtsdaten der Personen, die ausziehen
- Tag des Auszugs
- Anschrift der alten Wohnung
- Anschrift der neuen Wohnung (mindestens die Angabe des Wegzugslandes)
- Unterschrift der ausziehenden Personen
Bitte senden Sie uns zusammen mit diesen Angaben eine Kopie der Personalausweise oder Pässe der wegziehenden Personen zu.
Wie viel kostet es?
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Wie lange dauert es?
Ihre Abmeldung wird sofort vorgenommen. Die Abmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Hinweise:
Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Pflicht zur Abmeldung entfallen. Bei einem Umzug ins Ausland und der Aufgabe einer Nebenwohnung besteht weiterhin die Pflicht zur Abmeldung. Für die Abmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, aus deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche auszieht.
Wohnungsgeberbestätigung
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Bei der Anmeldung müssen für alle zuziehenden Personen die Personalausweise und/oder die Reisepässe vorgelegt werden. Neu ist die Vorlage einer vom Wohnungsgeber bzw. vom Vermieter ausgestellten schriftlichen Bestätigung über den erfolgten Wohnungsbezug. Hierfür gibt es ein Formular, das die Daten des Wohnungsgebers und die Namen der zuziehenden meldepflichtigen Personen enthält, ferner die Wohnungsanschrift und das Einzugsdatum.
Die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung ist erforderlich bei:
- Einzug in eine Wohnung,
- Auszug aus einer Wohnung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlagert wird,
- Auszug aus einer Wohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird (Wohnungslosigkeit),
- Auszug aus einer Nebenwohnung ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird, die Hauptwohnung aber als alleinige Wohnung beibehalten wird.
Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt. In der Regel ist das der Wohnungseigentümer. Wohnungsgeber bei Untermietverhältnissen ist der Hauptmieter, der Räumlichkeiten einer gemieteten Wohnung einer weiteren Person zum selbständigen Gebrauch überlässt. Wer eine eigene Wohnung bezieht, also selbst Eigentümerin oder Eigentümer ist, erklärt dies in einfacher Form. Der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person hat den Einzug oder Auszug der meldepflichtigen Person schriftlich mit Unterschrift zu bestätigen.