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Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Die vom Rat der Stadt Dassel in seiner Sitzung am 12.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgegeben.
Die nach §§ 119 Abs. 4, 120 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Northeim am 11.02.2025 unter dem Aktenzeichen 15 22 01 erteilt worden.
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Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl am 23.02.2025

Am 23.02.2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde ist in 21 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den wahlberechtigten Personen in der Zeit vom 12.01.2025 bis 02.02.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.
Der Briefwahlvorstand/Die Briefwahlvorstände tritt/treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 15:00 Uhr in BBS I Northeim, Sudheimer Str. 36-38, 37154 Northeim, zusammen.
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Flächennutzungsplan, 50. Änderung - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ - Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“

Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Flächennutzungsplan, 50. Änderung

Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung der 50. Änderung des Flächennutzungsplanes und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Bebauungsplan Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“

Aufstellungsbeschluss - Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Dassel am 04.07.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Solarenergie Lüthorst“ und Umweltbericht sowie die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durch Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
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Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Dassel

Die Bekanntmachung zur Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Dassel ist im angehängten Dokument
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Bekanntmachung Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis

Das Wählerverzeichnis der Stadt Dassel für die Wahl zum Deutschen Bundestag wird in der Zeit vom 03.02. bis 07.02.2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro für wahlberechtigte Personen zur Einsichtnahme bereitgehalten.
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Rohrbruch im Bereich Markoldendorf (Stadt Dassel)

Der WAZ Solling teilt mit, dass es im Bereich Markoldendorf einen Rohrbruch an der Transportleitung von Lauenberg nach Markoldendorf gibt. Aufgrund der weiteren Versorgungsmöglichkeit über die Ortschaft Ellensen sind grundsätzlich keine Auswirkungen für die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortschaft Markoldendorf zu erwarten. Gegebenenfalls könnte es zu Druckschwankungen kommen. Nach der Wiederinbetriebnahme kann es ebenfalls zu Druckschwankungen kommen und es können Braunfärbungen des Wassers auftreten.