Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland – zwischen Elfas und Amtsberge“ im Landkreises Northeim.
Ersatzbekanntmachung gemäß § 14 Abs. 4 Sätze 2 bis 6 Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatSchG) in Verbindung mit § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG). Die Änderungsverordnung zur Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Sollingvorland – zwischen Elfas und Amtsberge“ wurde vom Kreistag des Landkreises Northeim am 13.12.2024 beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Northeim (Nr. 71 vom 16.12.2024) bekannt gemacht.
Da der Änderungsverordnung eine Detailkarte im DIN-AO-Format beiliegt, ist zusätzlich zur Veröffentlichung im Amtsblatt für den Landkreis Northeim auch eine Ersatzbekanntmachung gemäß § 11 Absatz 5 i.V.m. Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderlich.
Die Verordnung mit der dazugehörigen Karte liegt in der Zeit
vom 20.12.2024 bis 31.01.2025
bei der Stadt Dassel, Bauamt – Zimmer 12, Kirchplatz 2, 37586 Dassel während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme setzt eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 05564 20253 zur Vereinbarung eines Termins voraus.
Stadt Dassel, 17.12.2024
Der Bürgermeister
Sven Wolter