FFH-Fischmonitoring 2024 - Los 2 „FFH-Gebiet 128“ und Los 4 „FFH-Gebiete 374 und 382“
Im Zeitraum Ende August - Ende Oktober 2024 (35. bis 43. Kalenderwoche) werden im Auftrag des Fischereikundlichen Dienstes, stellvertretend für das Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, vor dem Hintergrund der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) landesweit Messstellen in ausgewählten Gewässern mittels Elektrofischerei beprobt.
Mit der Durchführung der fischereilichen Untersuchungen in ausgewählten Gewässern in den FFH-Gebieten 128, 374 und 382 wurde „Das Gewässerbüro Johannes Herbert“ im Rahmen eines Werkvertrages beauftragt.
Die Angehörigen des Fischereikundlichen Dienstes sowie dessen Beauftragte sind nach § 60 Abs. 1 Nds. FischG, zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 593), berechtigt, nach vorheriger Benachrichtigung der Fischereiberechtigten Probefischfänge durchzuführen. Die Benachrichtigung kann durch ortsübliche Bekanntmachung der zuständigen Gemeinde ersetzt werden, wenn die Berechtigten schwer oder nicht zu ermitteln sind.
An jeder Messstelle werden zwei Teilstrecken mit einer Länge von jeweils 100–200 m befischt. Es ist davon auszugehen, dass es sich um eintägige Befischungen handelt und sich der Auftragnehmer nur wenige Stunden im jeweiligen Gebiet aufhält.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Sähn vom Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (Email: niko.saehn@laves.niedersachsen.de, Telefon: 0511 28897 980).
Ein Lageplan ist angefügt.