Erinnerung an 75 Jahre Grundgesetz im Rat der Stadt Dassel
Vor Eintritt in die Ratssitzung am 23. Mai 2024 würdigte Bürgermeister Wolter gemeinsam mit dem Rat der Stadt Dassel 75 Jahre Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, in einer Zeit der Zerstörung und des Wiederaufbaus, in der Deutschland am Boden war, haben die Vertreterinnen und Vertreter des Parlamentarischen Rates die Grundlage für eine neue, demokratische Ordnung gelegt. Um genau zu sein war das am 08. Mai, am 23. Mai galt das Grundgesetz als verkündet. Sie haben ein Grundgesetz geschaffen, das nicht nur die Grundrechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger garantiert, sondern auch die fundamentalen Werte unserer Gesellschaft festlegt.
Dieses Grundgesetz markierte, auch wenn noch viel aufzuarbeiten war, die Überwindung der Unrechtsherrschaft der Nationalsozialisten, in der es keinen Schutz der Grundrechte vor staatlicher Willkür gab, in dem jeder ins Visier geraten, in „Ungnade“ fallen und – im schlimmsten Fall sogar einfach verschwinden konnte.
Das Grundgesetz bildet das Fundament unserer Rechtsordnung und gibt den Rahmen für unser gemeinsames Zusammenleben vor. Für die Stadt Dassel hat es nochmal besondere Bedeutung: Das Grundgesetz erkennt auch die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung an, die in Deutschland und Niedersachsen einen hohen Stellenwert hat. Die kommunale Selbstverwaltung, verankert in Artikel 28 des Grundgesetzes, landesgesetzlich konkretisiert in den heutigen §§ 1 (Die Kommunen verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung) und 2 (Die Gemeinden sind die Grundlage des demokratischen Staates) des NKomVG, ermöglicht unseren Städten, Gemeinden und Samtgemeinden ihre Angelegenheiten eigenverantwortlich zu regeln und auf die lokal auch unterschiedlich stark ausgeprägten Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger einzugehen. In der Umsetzung drückt sich auch unsere lokale Identität und Gemeinschaft aus.
Jedem Einzelnen in unserem Land sichert das Grundgesetz individuelle Freiheiten und Rechte zu: Von der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), über die Religionsfreiheit (Art. 4 GG) bis hin zur Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) – um nur einige wenige zu nennen. Im Gegensatz dazu werden in totalitären Staaten die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger systematisch unterdrückt. Regierungen üben autoritäre Kontrolle über die Meinungsäußerung, die Medien und die politische Opposition aus. Bürgerinnen und Bürger haben kaum Möglichkeiten, sich frei zu äußern oder politisch zu engagieren, und werden oft Opfer von Repression und Verfolgung.
Unser 75jähriges Grundgesetz gibt Anlass genug zum Feiern. Trotz der Errungenschaften gibt es aber auch genug Anlass zur Sorge:
Die kommunale Selbstverwaltung darf angesichts einer zunehmenden Aufgabenfülle im übertragenen Wirkungskreis, der stetig wachsenden Bürokratie und einer anhaltenden Unterfinanzierung schon bei den Pflichtaufgaben nicht ausgehöhlt werden. Nur wenn die Räte und Rathäuser in Niedersachsen und in Deutschland noch Gestaltungsspielräume haben und zusätzlich freiwillige Aufgaben angehen können, bleibt die kommunale Selbstverwaltung im Kern bestehen und für die Bürgerinnen und Bürger positiv spürbar.
Daneben darf eines nicht vergessen werden: In Zeiten von Fake News, alternativen Realitäten, „Blasen“ in mehr oder weniger sozialen Medien und Unzufriedenheit mit staatlichen Entscheidungen werden nicht nur Zweifler, sondern echte Verfassungsfeinde und Extremisten sichtbar, die demokratischen Werte und Institutionen infrage stellen, untergraben wollen. Sie versuchen, Misstrauen, Spaltung und Desinformation in die Gesellschaft zu säen und unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu untergraben.
Ihnen muss entschieden entgegentreten werden, indem demokratische Werte verteidigt und unsere Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird.
Die Kommunen spielen dabei eine entscheidende Rolle. Als unmittelbare Ebene der demokratischen, kommunalen Selbstverwaltung sind sie der Ort, an dem demokratische Prinzipien unmittelbar gelebt und verteidigt werden können. „Wir müssen als Rat, Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger, als Zivilgesellschaft insgesamt zusammenstehen, um in unserer Stadt Dassel unsere demokratischen Grundüberzeugungen zu schützen“, sagte der Bürgermeister.
Das Grundgesetz ist ein demokratisches Bekenntnis zu diesen Grundüberzeugungen. Es heißt, sich zu einem freiheitlichen, demokratischen Deutschland, einem menschenfreundlichen Deutschland zu bekennen.