Durchführung eines Erörterungstermins im Verfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ilme am 27.05.24
In dem oben bezeichneten Verfahren haben der Entwurf zur Verordnung sowie die dazugehörenden Karten in der Zeit vom 06.02.2024 bis zum 05.03.2024 öffentlich ausgelegen. Die Einwendungsfrist ist mit dem 20.03.2024 abgelaufen. Die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen sollen mit den Einwendern erörtert werden.
Der Landkreis Northeim als zuständige Behörde lädt zum Erörterungstermin am
Montag, den 27. Mai 2024, um 16.00 Uhr
Forum der BBS Einbeck
Hullerser Tor 4
37574 Einbeck
ein.
1. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.
2. Die Teilnahme ist den Vorhabenträgern, den beteiligten Behörden, den Betroffenen und den Einwendern gestattet.
3. Betroffene, die keinen Einwand vorgebracht haben, aber trotzdem am Erörterungstermin teilnehmen möchten, können sich unter wasserwirtschaft@landkreis-northeim.de zum Erörterungstermin anmelden. Es besteht für diese Personen jedoch kein Erörterungsanspruch. Für die Zulassung bedarf es eines Nachweises der persönlichen Betroffenheit.
4. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben einer/eines Beteiligten auch ohne sie/ihn verhandelt und entschieden werden kann. Verspätete Einwendungen sind ausgeschlossen. Das Anhörungsverfahren ist mit dem Schluss der Verhandlung beendet.
5. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Unteren Wasserbehörde zu geben.
6. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.