Durchführung Vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) für das Untersuchungsgebiet „Nordwestlicher Kernort Dassel“ Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Rat der Stadt Dassel hat in seiner Sitzung am 22.06.2023 die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Nordwestlicher Kernort Dassel“ und die Aufnahme des Gebietes in die Städtebauförderung beschlossen. Im Einleitungsbeschluss wurde das Untersuchungsgebiet als Geltungsbereich der Vorbereitenden Untersuchungen festgelegt.