Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“
Der Rat der Stadt Dassel hat in seiner Sitzung am 23.3.2023 die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ als Satzung beschlossen. Hiermit wird die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.
Der Bereich der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ befindet sich in der Ortsmitte Lauenbergs nördlich der Straße „Tiefenthal“ und des Gewässers der Dieße.
Er wird auf der Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ mit Begründung kann im Rathaus (Bauamt) der Stadt Dassel, Kirchplatz 2, 37586 Dassel, während der Sprechzeiten
Montag – Mittwoch + Freitag 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 9.00 - 13.00 Uhr
Montag und Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
und nach vorheriger Vereinbarung
von jedermann eingesehen werden.
Jedermann kann über den Inhalt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ mit Begründung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ mit Begründung in Kraft.
Weiterhin wird gemäß § 215 Abs. 2 BauGB vom 3. 11 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Unbeachtlich werden
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2a Nr. 2 - 4 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der 6. Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Lauenberg Nr. 5 „Südlich des Sportplatzes“ mit Begründung schriftlich gegenüber der Stadt unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung über die Entschädigung von durch die 6. Änderung des Bebauungsplanes eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Allgemeiner Vertreter
(Fuchs)