Flächennutzungsplan, 46. Änderung - Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 3.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss Stadt Dassel am 9.3.2023 die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, Umweltbericht und umweltbezogenen Stellungnahmen beschlossen.