Stellenausschreibung
Bei der Stadt Dassel ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle eines Anlagenmechanikers Sanitär & Heizung (m/w/d) oder mit einer vergleichbaren Qualifikation unbefristet auf dem Bauhof der Stadt Dassel zu besetzen.
Die Eingruppierung richtet sich entsprechend der Qualifikation nach der Entgeltordnung zum TVöD (VKA). Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden und ist grundsätzlich teilzeitgeeignet.
Zum Tätigkeitsbereich gehören insbesondere folgende Aufgaben:
- Instandhaltung der haustechnischen Anlagen sowie Betriebseinrichtungen
- Reparatur und Wartung von Sanitär- und Heizungsanlagen
- diverse Wartungs- und Überprüfungsarbeiten
- Bearbeitung von Aufträgen mit fachtechnischen Mängeln
- Unterstützung und Ausführung aller anderen Aufgaben, die auf dem Bauhof anfallen
- im Sommer Mitarbeit in den Grünanlagen, z. B. Mäharbeiten, Anlagenpflege, Baumschnitt
- im Winter Mitwirkung im Winterdienst mit Bereitschaftsdienst
Bitte bewerben Sie sich bei Interesse, wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Anlagenmechaniker für Sanitär- und Heizungstechnik oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen.
Das Arbeitsgebiet erfordert neben einem offenen, freundlichen Auftreten, eine engagierte, zuverlässige, teamfähige und verantwortungsbewusste Arbeitsweise. Der Besitz der Führerscheine der Klassen B, BE, C (oder Unterstufen) und T ist gewünscht. Sofern die Fahrerlaubnis noch nicht erteilt wurde, wird die Bereitschaft zum kurzfristigen Erwerb vorausgesetzt.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Ihre aussagefähigen schriftlichen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis zum 22.07.2022 an die Stadt Dassel, Frau Schindler, Kirchplatz 2, 37586 Dassel oder per E-Mail an buergermeister@stadt-dassel.de. Bitte reichen Sie die schriftlichen Bewerbungsunterlagen nur in Kopie und ohne Bewerbungsmappe ein. Die Unterlagen werden nach einer Aufbewahrungsfrist nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Eine Rücksendung erfolgt nur bei einem beigefügten, ausreichend frankierten und adressierten Rückumschlag.
Der Bürgermeister
gez. Wolter